Datenschutzinformation für die Vereinszentrale
Wichtig: Diese Information erklärt die notwendige Verarbeitung in der Vereinszentrale. Ihre Kenntnisnahme ist keine Einwilligung. Eine Einwilligung wird nur dort verlangt, wo sie tatsächlich die Rechtsgrundlage ist. Die Teilnahme am Verein darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass jemand WhatsApp oder einer Veröffentlichung von Fotos oder Videos zustimmt.
1. Verantwortlicher und Kontakt
Union BS-PrintStore PuckingParkstraße 15, 4055 Pucking, Österreich
E-Mail: lorenz_preslmayr@hotmail.com
Telefon: 0664 / 358 91 11
Über diesen Kontakt können auch Datenschutzanfragen, Widersprüche und Widerrufe eingebracht werden.
2. Geltungsbereich
Diese Information gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der digitalen Vereinszentrale und den damit verbundenen Vereinsabläufen. Dazu gehören insbesondere Mitglieder- und Mannschaftsverwaltung, Benutzerkonten und Berechtigungen, Dienst- und Helferplanung, Kassen- und Finanzabläufe, Veranstaltungen und Anmeldungen, Bestellungen, Push-Nachrichten, Tippspiele, Bonus- und Stempelfunktionen sowie technische Sicherheitsprotokolle.
Für die freiwillige WhatsApp-Community und für Foto-, Video- und Medienveröffentlichungen bestehen eigene Informationen und eigene Auswahlmöglichkeiten:
- Information und Einwilligung zur WhatsApp-Community
- Information und Einwilligung zu Fotos, Videos und Medien
3. Datenkategorien, Zwecke und Rechtsgrundlagen
| Vorgang und Zweck | Datenkategorien | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mitglieder-, Spieler- und Mannschaftsverwaltung Aufnahme, Zuordnung zu Mannschaften, Organisation des Spiel- und Trainingsbetriebs, Kontakt, Ausstattung und vereinsbezogene Betreuung. |
Name, Kurzname/Alias, Kontaktdaten, Anschrift, Geburtsdatum oder Altersgruppe, Mannschaft, Funktion, Spielernummer, Bekleidungsgröße, vereinsbezogene Notizen, Aktivstatus und Zeitstempel. | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Mitgliedschaft, Teilnahme oder vorvertragliche Schritte), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (soweit gesetzliche Pflichten bestehen) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an geordnetem, sicherem Vereinsbetrieb). |
| Benutzerkonten, Codes, Rollen und Zugriffssteuerung Anmeldung, Berechtigungsprüfung, Schutz nicht öffentlicher Bereiche und Nachvollziehbarkeit administrativer Änderungen. |
Name oder Benutzername, interne ID bzw. Code, Rollen, Berechtigungen, Passwort-Hash, Aktivstatus, Anmelde- und Änderungszeitpunkte sowie erforderliche Sicherheitsprotokolle. | Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO; berechtigte Interessen sind Zugriffsschutz, Missbrauchsvermeidung und nachvollziehbare Administration. |
| Dienst-, Helfer-, Hütten- und Kantinenplanung Einteilung, Erinnerung, Rückmeldung und Dokumentation vereinsbezogener Aufgaben. |
Name, Mannschaft/Gruppe, Aufgabe, Termin, Status, Kontaktdaten, Notizen, verantwortliche bzw. ändernde Person und Zeitstempel. | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigtes Interesse ist die verlässliche Organisation gemeinsamer Vereinsaufgaben. |
| Finanzen, Belege, Erstattungen und vereinsinterne Kassen Prüfung und Abwicklung von Zahlungen, Erstattungen, Beiträgen und vereinsinternen Abrechnungen sowie Erfüllung von Nachweis- und Aufbewahrungspflichten. |
Name, Kontaktdaten, Empfänger-/Kontoinhaberdaten, IBAN, Betrag, Kategorie, Fälligkeit, Verwendungszweck, Notiz, Belegdatei, Freigabe- und Zahlungsstatus, Aktivitätsprotokoll; bei vereinsinternen Kassen auch Eintrag, Betrag, Status und beteiligte Personen. | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigte Interessen sind ordnungsgemäße Vereinsfinanzen, Missbrauchsprävention und Anspruchsdokumentation. |
| Nachwuchs-Neuanmeldung, Ausflüge, Camps, Aktionen und Bestellungen Vorbereitung und Durchführung der Vereinsaufnahme, Kontaktaufnahme, Teilnehmerverwaltung, Spielerpass-/Verbandsanmeldung, Größen-/Ausstattungszuordnung und Abrechnung. |
Bei der Nachwuchs-Neuanmeldung insbesondere Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Mannschaftswunsch, Telefon, E-Mail und Daten der obsorge- oder vertretungsberechtigten Person. Zusätzlich werden Meldezettel und Passfoto verarbeitet; bei ausländischer oder mehrfacher Staatsbürgerschaft – soweit für die Verbandsanmeldung erforderlich – letzter Wohnort im Ausland, Namen beider Eltern, Geburtsurkunde sowie aktuelle Wohnsitzbestätigungen. Für andere Vorgänge können außerdem Begleitpersonen, Anreise, Bekleidungsdaten, Bestell- und Veranstaltungsangaben sowie freie Mitteilungen anfallen. | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Schritte, Mitgliedschaft und Teilnahme), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit verbindliche Verbands- oder Nachweispflichten umzusetzen sind, sowie ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für sichere Organisation, Dublettenvermeidung und Nachweis der Bearbeitung. |
| Gesundheitsangaben bei Camps oder Veranstaltungen Berücksichtigung konkret mitgeteilter Allergien, Medikamente oder sonstiger gesundheitlicher Hinweise während der jeweiligen Aktivität. |
Nur die für die Veranstaltung notwendigen Gesundheitsangaben, etwa Allergien oder benötigte Medikamente. | Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung. Ohne diese Einwilligung werden Gesundheitsangaben nicht über das Formular verarbeitet; notwendige organisatorische Folgen sind vor der Teilnahme direkt zu klären. Gesetzliche Ausnahmen, etwa zum Schutz lebenswichtiger Interessen in einem tatsächlichen Notfall, bleiben unberührt. |
| Push-Benachrichtigungen Versand freiwillig aktivierter Vereins-, Team-, Dienstplan-, Finanz- oder Gewinnerinformationen an das gewählte Gerät. |
Technische Push-Adresse/Endpoint, zugehörige Schlüssel, Geräte- oder Abonnementkennung, gewählte Kanäle, gegebenenfalls Zuordnung zu Spieler/Gruppe, Endpoint-Hash, Versandstatus, Fehler und Zeitstempel. | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung). Die Aktivierung ist freiwillig und über Browser/Gerät oder die Vereinszentrale widerrufbar. Technische Fehler- und Sicherheitsprotokolle: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. |
| Tippspiele, Gewinnspiele, Bonus- und Stempelfunktionen Teilnahme, Auswertung, Ermittlung und Verständigung von Gewinnern sowie Führung der gewählten Vereinsfunktion. |
Name, interne oder Gerätekennung, Tipp/Teilnahme, Punkte/Stand, Kontaktmöglichkeit, Endpoint-Hash und Zeitstempel. | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei Teilnahmebedingungen, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bei freiwilligen Zusatzbenachrichtigungen und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Manipulationsschutz und Abwicklung. |
| Ranglisten, Team- und Helferleistungen Interne Übersicht, Anerkennung und Motivation; eine externe öffentliche Darstellung erfolgt nur bei tragfähiger eigener Rechtsgrundlage. |
Name oder gekürzte Darstellung, Mannschaft, Stunden, Punkte, Leistung und Rang. | Intern: Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. f DSGVO. Öffentlich identifizierbar – besonders bei Kindern – nur nach dokumentierter Interessenabwägung oder, wo erforderlich, einer gesonderten Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ein Widerspruch wird berücksichtigt. |
| Websitebetrieb und IT-Sicherheit Auslieferung der Website, Fehleranalyse, Abwehr von Angriffen, Sicherung der Verfügbarkeit und Aufklärung konkreter Missbrauchsfälle. |
IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Ressource, Referrer, Browser-/Geräteangaben, HTTP-Status, technische Ereignisse und sicherheitsrelevante Protokolle. | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; berechtigte Interessen sind sicherer, stabiler und missbrauchsgeschützter Betrieb. |
| Nachweis von Informationen, Einwilligungen und Widerrufen Dokumentation, welche Fassung angezeigt und welche freiwillige Auswahl bestätigt oder widerrufen wurde. |
Name, E-Mail, Beziehung zum Kind, Kind/Team soweit zur Zuordnung nötig, Dokumentversion, einzelne Auswahlentscheidungen, Bestätigungsstatus, Vorgangskennung und Zeitstempel. Eine IP-Adresse soll hierfür nicht standardmäßig gespeichert werden. | Bei aktiven Einwilligungen Art. 6 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO; Nachweis und Abwehr von Ansprüchen nach Widerruf zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. |
4. Freiwillige Einwilligungen sind getrennt
Die notwendige Verarbeitung für Mitgliedschaft, Veranstaltung oder Vereinsverwaltung wird nicht künstlich auf eine Einwilligung gestützt. Folgende Vorgänge sind davon getrennt und werden jeweils unmarkiert zur freien Auswahl angeboten:
- Teilnahme an der WhatsApp-Community,
- Veröffentlichung von Fotos oder Videos je Medium/Kanal,
- freiwillige Push-Benachrichtigungen,
- Verarbeitung besonderer Gesundheitsangaben im konkreten Veranstaltungsformular.
Eine nicht erteilte oder später widerrufene freiwillige Einwilligung hat keine Nachteile für die Vereinsmitgliedschaft. Sie kann allerdings bedeuten, dass genau der freiwillige Dienst – etwa WhatsApp-Push oder die Berücksichtigung freiwillig eingetragener Gesundheitsdetails im Onlineformular – nicht bereitgestellt werden kann.
5. Daten von Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern und Jugendlichen werden Informationen in klarer, verständlicher Sprache bereitgestellt und nur notwendige Daten erhoben. Erklärungen für ein Kind gibt grundsätzlich die obsorgeberechtigte Person ab und bestätigt, zur Abgabe berechtigt zu sein. Das Kind soll altersgerecht informiert und in die Entscheidung einbezogen werden. Widerspricht das Kind einer Aufnahme oder Veröffentlichung erkennbar, wird dieser Wille unabhängig von einer früheren Erklärung respektiert.
Besonders sensible Situationen – insbesondere Umkleide, Dusche, medizinische Versorgung, Verletzungen, emotionale Ausnahmesituationen oder bloßstellende Inhalte – werden weder aufgenommen noch veröffentlicht. Für Gesundheitsdaten gilt die gesonderte Regel in Abschnitt 3.
6. Herkunft der Daten
Die Daten stammen überwiegend von der betroffenen Person oder bei Kindern von einer obsorgeberechtigten Person. Soweit für den Vereinsbetrieb erforderlich, können Stammdaten, Mannschaftszuordnungen, Dienst- oder Leistungsangaben auch von berechtigten Trainern, Funktionären, Organisatoren oder anderen intern zuständigen Personen eingetragen werden. Für solche nicht direkt erhobenen Daten gelten dieselben Zweckbindungen, Zugriffsgrenzen und Betroffenenrechte.
7. Empfänger und zugriffsberechtigte Stellen
Innerhalb des Vereins erhalten nur jene Funktionäre, Trainer, Organisatoren, Finanz- oder Administrationspersonen Zugriff, die die Daten für ihre konkrete Aufgabe benötigen. Rollen und Berechtigungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Je nach Vorgang können außerdem folgende Empfängerkategorien beteiligt sein:
- Hosting-, Wartungs-, E-Mail-, Speicher-, Sicherheits- und Push-Dienstleister, soweit sie für den technischen Betrieb erforderlich sind;
- Banken, Zahlungsstellen, Steuerberatung oder gesetzlich zuständige Stellen, soweit dies für Zahlungen, Buchhaltung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist;
- Veranstaltungs-, Camp-, Ausstattungs- oder sonstige Leistungspartner, jedoch nur mit den für die gebuchte Leistung notwendigen Daten;
- der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB), der zuständige Landesverband – insbesondere der Oberösterreichische Fußballverband – sowie andere Verbände, Versicherungen oder Behörden, soweit dies für Spielerpass, Spielberechtigung, Versicherung, Vereinsaufnahme oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist;
- ClubDesk (reeweb ag, Basel, Schweiz) als vom Verein eingesetzte Online-Vereinssoftware und Auftragsverarbeiterin, soweit die für die Mitglieder- und Spielerverwaltung notwendigen Stammdaten importiert werden;
- WhatsApp bzw. Meta-Unternehmen nur bei freiwilliger Nutzung der Community und Plattformen/Öffentlichkeit nur im Umfang einer wirksamen Medienfreigabe.
Dienstleister, die Daten ausschließlich im Auftrag verarbeiten, sind – soweit erforderlich – vertraglich nach Art. 28 DSGVO zu binden. Eine Weitergabe zu Werbung oder Adresshandel erfolgt nicht.
8. Übermittlung in Drittländer
Die Website und die vereinsinternen Laufzeitdaten sollen grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet werden. Für die Mitglieder- und Spielerverwaltung setzt der Verein ClubDesk der reeweb ag in der Schweiz ein. ClubDesk beschreibt sich für Vereinsdaten als Auftragsverarbeiterin und gibt an, Daten primär in der Schweiz, unter anderem in einem Rechenzentrum in Zürich, zu speichern und zu verarbeiten. Der Verein berücksichtigt für diese Übermittlung die jeweils anwendbaren Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO und die aktuelle Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Bei freiwilliger Nutzung von WhatsApp, Facebook, Instagram, TikTok oder anderen internationalen Plattformen kann der jeweilige Anbieter Daten auch außerhalb des EWR verarbeiten. Umfang, Empfänger und eingesetzte Garantien richten sich zusätzlich nach den Datenschutzinformationen des jeweiligen Plattformanbieters. Wo die Union selbst einen solchen Dienst einsetzt, wird vorab geprüft, ob ein Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO bestehen.
Ohne freiwillige WhatsApp- oder Medienfreigabe erfolgt aus diesen Gründen keine gezielte Übermittlung an die betreffenden Plattformen durch die Union.
9. Speicherdauer und Löschkriterien
Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für den jeweiligen Zweck, gesetzliche Pflichten oder die Geltendmachung, Ausübung bzw. Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind. Danach werden sie gelöscht oder wirksam anonymisiert. Maßgeblich sind insbesondere folgende Kriterien:
- Mitglieder-, Spieler- und Teamstammdaten: für die Dauer der Mitgliedschaft oder aktiven Teilnahme; danach nur noch, soweit gesetzliche Pflichten, offene Vorgänge oder mögliche Ansprüche dies erfordern.
- Finanz- und Belegdaten: für die jeweils anwendbare gesetzliche Aufbewahrungsfrist; für aufbewahrungspflichtige Buchhaltungsunterlagen beträgt diese regelmäßig sieben Jahre, sofern keine längere Pflicht oder ein anhängiges Verfahren besteht.
- Nachwuchs-Neuanmeldungen und hochgeladene Unterlagen: während der Prüfung und Durchführung der Vereins- und Verbandsanmeldung. Kommt keine Aufnahme zustande, werden die Unterlagen grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht, sofern keine offene Rückfrage oder ein konkreter Anspruch eine längere Speicherung erfordert. Bei erfolgreicher Aufnahme werden erforderliche Stammdaten in die Mitglieder-/Spielerverwaltung übernommen. Hochgeladene Dokumentkopien werden nach Abschluss der offiziellen Anmeldung gelöscht, soweit sie nicht aufgrund einer konkreten Verbands- oder Nachweispflicht noch benötigt werden.
- Veranstaltungs-, Dienst- und Bestelldaten: bis zur vollständigen Abwicklung und danach nur für notwendige Abrechnung, Reklamation oder Anspruchsdokumentation.
- Gesundheitsangaben: nur während der konkreten Veranstaltung und danach unverzüglich, grundsätzlich spätestens vier Wochen nach Veranstaltungsende; länger nur bei einem dokumentierten Vorfall oder einer gesetzlichen Notwendigkeit. Sie werden nicht in eine allgemeine Gesundheitsakte übernommen.
- Benutzerkonten und Berechtigungen: bis zum Ende der Funktion; Berechtigungen werden anschließend unverzüglich entzogen. Erforderliche Sicherheitsprotokolle werden grundsätzlich höchstens 90 Tage aufbewahrt, bei einem konkreten Sicherheitsfall bis zu dessen Klärung.
- Technische Serverprotokolle: grundsätzlich höchstens 14 Tage; bei einem konkreten Angriff oder Fehler bis zur abschließenden Aufklärung und erforderlichen Anspruchsverfolgung.
- Push-Abonnements: bis zur Abmeldung, Ungültigkeit oder zum Widerruf; Versand- und Fehlerprotokolle grundsätzlich höchstens 90 Tage.
- Tippspiel- und Aktionsdaten: bis zum Abschluss, zur Verständigung und einer angemessenen Nachfrist für Rückfragen oder Ansprüche; anschließend Löschung oder Anonymisierung.
- Einwilligungsnachweise: für die Dauer der Einwilligung und nach ihrem Ende grundsätzlich bis zu drei Jahre gesperrt als Nachweis, soweit kein konkreter Anspruch eine längere Speicherung rechtfertigt.
- Veröffentlichte Medien: bis Zweckende oder Widerruf für künftige Nutzung. Technische Sicherungen, Suchmaschinen-Zwischenspeicher, bereits verteilte Druckwerke und selbstständige Kopien Dritter können nicht immer sofort oder vollständig entfernt werden.
Umsetzungshinweis: Diese Fristen müssen vor Veröffentlichung mit dem tatsächlichen Lösch- und Sicherungskonzept der Vereinszentrale abgeglichen und technisch eingehalten werden.
10. Pflicht zur Bereitstellung und Folgen
- Daten, die für Mitgliedschaft, eine Anmeldung, Bestellung, Zahlung, Mannschafts- oder Dienstorganisation zwingend benötigt werden, müssen für den jeweiligen Vorgang bereitgestellt werden. Ohne sie kann der konkrete Vorgang möglicherweise nicht durchgeführt werden.
- Freitextangaben, Profilangaben und optionale Kontaktdaten sind nur bereitzustellen, wenn dies im Formular als freiwillig gekennzeichnet ist.
- WhatsApp, Push, Gesundheitsangaben und Medienfreigaben sind freiwillig. Ohne Einwilligung entfällt nur die betreffende freiwillige Verarbeitung; alternative Vereinsinformation erfolgt jedenfalls über Website bzw. direkten Kontakt.
11. Automatisierte Entscheidungen
Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidung einschließlich Profiling statt, die gegenüber einer Person rechtliche Wirkung entfaltet oder sie ähnlich erheblich beeinträchtigt. Automatische Erinnerungen, Rangberechnungen oder technische Missbrauchsprüfungen sind keine solchen Entscheidungen; relevante Maßnahmen werden von einer zuständigen Person geprüft.
12. Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO insbesondere das Recht auf:
- Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO),
- Löschung, soweit kein Vorranggrund für die weitere Speicherung besteht (Art. 17 DSGVO),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- Datenübertragbarkeit bei den gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 20 DSGVO),
- Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO aus Gründen der besonderen Situation (Art. 21 DSGVO),
- jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf nicht. Eine Anfrage kann an die in Abschnitt 1 genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Zur Vermeidung unbefugter Auskunft kann ein angemessener Identitätsnachweis verlangt werden.
Außerdem besteht das Recht auf Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, Website: www.dsb.gv.at.
13. Elektronische Kenntnisnahme und Versionsnachweis
Im Onlineprozess wird getrennt protokolliert:
- dass diese Datenschutzinformation in der bezeichneten Version bereitgestellt wurde,
- welche freiwilligen Einwilligungen einzeln erteilt oder abgelehnt wurden,
- wann eine E-Mail-Bestätigung, Änderung oder ein Widerruf erfolgt ist.
Die bloße Schaltfläche „Datenschutzinformation gelesen/erhalten“ ist keine Einwilligung in sämtliche Vereinsverarbeitungen. Auswahlfelder für WhatsApp, Medien und Gesundheitsdaten dürfen nicht vorangekreuzt sein. Eine Änderung oder ein Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung.
14. Aktualisierung
Wesentliche Änderungen an Zwecken, Datenkategorien, Empfängern oder Rechtsgrundlagen werden in einer neuen, datierten Version transparent gemacht. Soweit eine Änderung eine bestehende Einwilligung überschreitet, wird vor der neuen Verarbeitung eine neue Einwilligung eingeholt.
15. Maßgebliche Rechts- und Informationsquellen
- Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Art. 5–9, 13–21, 30 und 32
- Österreichische Datenschutzbehörde: Pflichten als Verantwortlicher
- Österreichische Datenschutzbehörde: Informationen für Teens & Kids
- Österreichische Datenschutzbehörde: Foto & Video
- § 78 UrhG – Bildnisschutz
- WhatsApp-Datenschutzrichtlinie für die Europäische Region
- ÖFB-Datenschutzinformation für den Spielbetrieb, Fassung 26.04.2026
- ClubDesk/reeweb ag: Datenschutzhinweise und Angaben zur Auftragsverarbeitung und zum Verarbeitungsort