Union BS-PrintStore Pucking · gesonderte Information und freiwillige Einwilligung für Kinder und Erwachsene

Fotos, Videos und Vereinsmedien

Version 2026-07-27 · gültig ab 27.07.2026

Kein pauschales Fotorecht: Eine zulässige Aufnahme ist nicht automatisch eine Erlaubnis zur Veröffentlichung. Für erkennbar abgebildete Kinder stützt die Union die gezielte Online-Veröffentlichung auf eine freiwillige, nach Kanälen getrennte Einwilligung. Eine Ablehnung oder ein Widerruf hat keine Nachteile für Mitgliedschaft, Mannschaft, Einsatzzeit oder Teilnahme.

1. Verantwortlicher und Kontakt

Union BS-PrintStore Pucking
Parkstraße 15, 4055 Pucking, Österreich
E-Mail: lorenz_preslmayr@hotmail.com
Telefon: 0664 / 358 91 11

2. Welche Aufnahmen und Begleitdaten umfasst die Auswahl?

Erfasst sind Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen, die in einem klaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben entstehen, etwa bei Training, Spiel, Turnier, Camp, Ausflug, Ehrung, Vereinsveranstaltung, Helfereinsatz oder Mannschaftsaktivität. Dazu können – nur wenn gesondert ausgewählt – Vorname, Mannschaft/Funktion, Anlass, Bildunterschrift und sportbezogene Aussage kommen.

Übliche technische Bearbeitungen wie Auswahl, Zuschnitt, Helligkeits- und Farbkorrektur, Untertitel, Formatänderung oder Einbindung in ein Vereinslayout sind umfasst, solange Aussage und Würde der abgebildeten Person nicht verfälscht werden. Gesichtserkennung, biometrische Auswertung, täuschende KI-Manipulation und Verkauf an Bilddatenbanken sind nicht umfasst.

3. Zwecke

Nicht umfasst sind personenbezogene Werbung für fremde Produkte, eine Weiterlizenzierung an Dritte, politische Werbung oder die Nutzung in einem vom Vereinszweck losgelösten Zusammenhang. Eine neue Kampagne mit einem Kind als gezielt herausgestelltem Werbegesicht, ein namentliches Einzelporträt oder ein ausführliches Interview benötigt eine konkrete zusätzliche Freigabe.

4. Immer ausgeschlossen

Unabhängig von einer Erklärung werden keine Aufnahmen hergestellt oder veröffentlicht, die berechtigte Interessen, Sicherheit oder Würde gefährden. Ausgeschlossen sind insbesondere:

5. Rechtsgrundlage und Bildnisschutz

Die gezielte Veröffentlichung einer erkennbaren Aufnahme eines Kindes in den unten wählbaren Kanälen erfolgt auf Grundlage der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO. Zusätzlich werden die berechtigten Interessen der abgebildeten Person nach dem österreichischen Bildnisschutz, insbesondere § 78 UrhG, beachtet.

Bei nicht herausgehobenen Übersichtsaufnahmen einer öffentlichen Sport- oder Vereinsveranstaltung kann im Einzelfall eine andere Rechtsgrundlage nach dokumentierter Interessenabwägung bestehen. Auch dann werden vor allem bei Kindern Einwände, Erwartbarkeit, Motiv, Kontext, Reichweite und Schutzbedarf besonders berücksichtigt. Diese Möglichkeit erweitert eine erteilte Einwilligung nicht.

Rechte des Fotografen bzw. Urhebers

Diese Einwilligung regelt die Rechte und personenbezogenen Daten der abgebildeten Person. Sie überträgt dem Verein nicht automatisch die Urheber- oder Nutzungsrechte des Fotografen. Vor jeder Veröffentlichung muss die Union zusätzlich sicherstellen und dokumentieren, dass sie vom Fotografen oder sonstigen Rechteinhaber die für den konkreten Kanal, Zweck, Bearbeitungsumfang, Zeitraum und die Weitergabe erforderlichen Nutzungsrechte erhalten hat. Bei fremden Screenshots, Grafiken, Logos, Musik oder Plattform-Inhalten sind die jeweiligen Rechte und Nutzungsbedingungen ebenfalls getrennt zu prüfen.

6. Entscheidung für ein Kind

Die erklärende Person bestätigt, obsorgeberechtigt oder von allen erforderlichen obsorgeberechtigten Personen zur Abgabe bevollmächtigt zu sein. Das Kind wird altersgerecht darüber informiert, wofür Aufnahmen verwendet werden. Sein Wille wird berücksichtigt. Sagt oder zeigt das Kind, dass es nicht aufgenommen oder veröffentlicht werden möchte, unterbleibt die Aufnahme bzw. Veröffentlichung auch bei bestehender Einwilligung.

Bei Jugendlichen, die Bedeutung und Folgen selbst ausreichend verstehen, wird zusätzlich ihre eigene Zustimmung eingeholt. Eine einmalige Zustimmung rechtfertigt nicht jede spätere Aufnahme in jedem Kontext.

7. Kanäle, Empfänger und Risiken

Jeder Kanal wird separat und unmarkiert angeboten:

Bei öffentlichen Webseiten und sozialen Netzwerken ist eine weltweite Abrufbarkeit möglich. Inhalte können heruntergeladen, verändert, weiterverbreitet oder mit anderen Informationen verknüpft werden. Selbst nach Löschung beim Verein können Kopien, Suchmaschinen-Zwischenspeicher, Archive oder Beiträge Dritter fortbestehen. Auf solche selbstständigen Verarbeitungen hat die Union nur begrenzten Einfluss.

Ein geschlossener WhatsApp-Gruppenbereich ist kein öffentlicher Social-Media-Kanal und wird in der gesonderten WhatsApp-Information behandelt. Fotos anderer Kinder dürfen auch dort nur bei passender Freigabe geteilt werden.

8. Datenübermittlung in Drittländer

Bei Auswahl internationaler Plattformen oder Empfänger können Daten außerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet werden. Dabei können andere Datenschutzstandards gelten. Der jeweilige Anbieter informiert über Rechtsgrundlage, Empfänger und eingesetzte Garantien. Wer dieses Risiko nicht übernehmen möchte, kann die betreffenden Plattformkanäle ablehnen und andere Kanäle unabhängig davon auswählen.

9. Dauer, Widerruf und Entfernung

Die Einwilligung gilt ab elektronischer Bestätigung bis zum früheren der folgenden Zeitpunkte: Widerruf oder zwölf Monate nach Ende der aktiven Mitgliedschaft bzw. Teilnahme. Für eine spätere neue Veröffentlichung ist eine neue Freigabe einzuholen.

Der Widerruf ist jederzeit ohne Begründung über das Online-Einwilligungscenter oder per E-Mail an lorenz_preslmayr@hotmail.com möglich und wirkt für die Zukunft. Die Rechtmäßigkeit bisheriger Verarbeitungen bleibt unberührt. Nach einem hinreichend bestimmten Widerruf:

Einwilligungs- und Widerrufsnachweise werden grundsätzlich bis zu drei Jahre nach Ende der Freigabe gesperrt aufbewahrt, soweit kein konkreter Anspruch eine längere Speicherung erfordert. Nicht veröffentlichte Rohaufnahmen werden regelmäßig gesichtet und gelöscht, sobald sie für die ausgewählten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

10. Rechte

Es bestehen – nach den gesetzlichen Voraussetzungen – Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf. Anfragen sind an den Kontakt in Abschnitt 1 zu richten. Zusätzlich besteht ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, www.dsb.gv.at.

11. Granulare Einwilligungstexte

Im Onlineformular ist jede Auswahl einzeln, freiwillig und standardmäßig nicht markiert anzubieten. „Nein“ bzw. keine Auswahl darf die Teilnahme am Verein nicht beeinträchtigen.

Geschützter interner Bereich: Ich willige ein, dass geeignete Vereinsaufnahmen der bezeichneten Person im zugriffsgeschützten Vereinsbereich für berechtigte Vereinsangehörige bereitgestellt werden.
Öffentliche Vereinswebsite: Ich willige in die Veröffentlichung geeigneter Vereinsaufnahmen auf der öffentlich erreichbaren Website/Vereinszentrale der Union ein.
Facebook: Ich willige in die Veröffentlichung geeigneter Vereinsaufnahmen auf dem offiziellen Facebook-Auftritt der Union ein und kenne die beschriebenen Plattform- und Drittlandrisiken.
Instagram: Ich willige in die Veröffentlichung geeigneter Vereinsaufnahmen auf dem offiziellen Instagram-Auftritt der Union ein und kenne die beschriebenen Plattform- und Drittlandrisiken.
TikTok: Ich willige in die Veröffentlichung geeigneter Vereinsaufnahmen auf dem offiziellen TikTok-Auftritt der Union ein und kenne die beschriebenen Plattform- und Drittlandrisiken.
Druckwerke des Vereins: Ich willige in die Verwendung geeigneter Vereinsaufnahmen in vereinseigenen Druckwerken, Aushängen und Chroniken ein.
Presse/Verbände/Förder- und Awardstellen: Ich willige ein, dass geeignete Vereinsaufnahmen für konkret vereinsbezogene Berichterstattung oder Einreichungen an solche Stellen übermittelt werden. Eine Nutzung als fremdes Werbegesicht ist nicht umfasst.
Namensnennung: Zusätzlich darf bei einer freigegebenen Aufnahme der Vorname und die Mannschaft/Funktion genannt werden. Nachname, Alter, Wohnort, Schule oder Kontaktdaten sind nicht umfasst.

Zusätzliche Bestätigung für Kinder: „Ich bestätige, obsorgeberechtigt oder entsprechend bevollmächtigt zu sein. Ich habe das Kind altersgerecht informiert. Mir ist bekannt, dass sein aktueller Widerspruch respektiert wird und ich jede Auswahl jederzeit für die Zukunft widerrufen kann.“