Union BS-PrintStore Pucking · Version 27.07.2026

Du bestimmst, was freiwillig erlaubt ist.

Die notwendige Vereinsverwaltung wird transparent erklärt. WhatsApp und Fotos deines Kindes entscheidest du getrennt – ohne vorausgewählte Zustimmung und ohne Nachteil für die Mitgliedschaft.

Getrennte EntscheidungenKein pauschales „Alles akzeptieren“.
Nachweis per E-MailAktiv erst nach persönlicher Bestätigung.
Jederzeit änderbarWiderruf über denselben sicheren Link.
Persönlicher Nachweis

Erklärungen prüfen

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1 Zuordnung

Wer gibt die Erklärung ab?

Wir speichern nur die Angaben, die zur eindeutigen Zuordnung und zum Nachweis nötig sind – kein Geburtsdatum und keine zusätzliche Telefonnummer.

2 Pflichtinformation

Datenschutz zur Kenntnis nehmen

Stammdaten, Mitgliedschaft, Beiträge, Mannschaftsorganisation und notwendige Kommunikation verarbeitet der Verein – je nach Zweck – zur Vertragserfüllung, aufgrund rechtlicher Pflichten oder berechtigter Vereinsinteressen. Dieses Pflichtfeld ist nur der Nachweis, dass du informiert wurdest.

3 Freiwillig

WhatsApp-Community

Du entscheidest selbst. Bei „Nein“ erhältst du wichtige Vereinsinformationen weiterhin über Vereinszentrale, Website, Trainerteam oder E-Mail. Der private Beitrittslink erscheint erst nach deiner E-Mail-Bestätigung. Vollständige WhatsApp-Information

WhatsApp-Community nutzen

Ich möchte die WhatsApp-Community freiwillig nutzen und nach der E-Mail-Bestätigung den persönlichen Beitrittslink erhalten.

4 Freiwillig & kanalweise

Fotos und Videos

Jeder Kanal ist einzeln wählbar. Es werden nur geeignete Aufnahmen aus dem Vereinszusammenhang verwendet – keine Umkleide-, medizinischen, bloßstellenden oder sonst sensiblen Situationen. Namen werden nicht automatisch mit Bildern kombiniert. Vollständige Medieninformation

1. Aufnahme und vereinsbezogene Nutzung

Der Verein darf im Zusammenhang mit dem Vereinsleben Fotos und Videos des genannten Kindes aufnehmen und für die ausgewählten Vereinszwecke verarbeiten.

2. Geschützter interner Bereich

Der Verein darf geeignete Aufnahmen in einem zugriffsgeschützten internen Vereinsbereich für berechtigte Vereinsangehörige bereitstellen.

3. Website & Vereinszentrale

Der Verein darf geeignete Aufnahmen auf seiner Website und in der Vereinszentrale veröffentlichen.

4. Facebook

Der Verein darf geeignete Aufnahmen auf seinem offiziellen Facebook-Auftritt veröffentlichen.

5. Instagram

Der Verein darf geeignete Aufnahmen auf seinem offiziellen Instagram-Auftritt veröffentlichen.

6. TikTok

Der Verein darf geeignete Aufnahmen auf seinem offiziellen TikTok-Auftritt veröffentlichen.

7. Geschlossene WhatsApp-Gruppen

Der Verein darf geeignete Aufnahmen in geschlossenen vereinsbezogenen WhatsApp-Gruppen teilen.

8. Vereinsdruckwerke, Aushänge & Chronik

Der Verein darf geeignete Aufnahmen in vereinseigenen Druckwerken, Aushängen und der Vereinschronik verwenden.

9. Presse, Verbände & konkrete Partner-/Awardberichte

Der Verein darf geeignete Aufnahmen für lokale Presse, Sportverbände sowie konkret vereinsbezogene Award- oder Partnerberichte weitergeben und dort veröffentlichen lassen.

10. Vorname & Mannschaft/Funktion nennen

Bei einer freigegebenen Aufnahme dürfen zusätzlich nur der Vorname und die Mannschaft oder Vereinsfunktion genannt werden.

Das Kind gehört in die Entscheidung einbezogen.
5 Bestätigung

Sicher per E-Mail abschließen

Nach dem Absenden erhältst du einen persönlichen Link. Erst dein Klick dort aktiviert die freiwilligen Freigaben. Mit demselben Link kannst du sie später ändern oder widerrufen.